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Notdienst der Apotheken in Deutschland
Notdienst der Apotheken ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Apotheken sind zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Sie erhalten deshalb entsprechend ihrer Öffnungszeit eine Schließungsgenehmigung von der Aufsichtsbehörde. In dieser Zeit übernehmen Notdienst-Apotheken die Dienstbereitschaft nach einem Notdienst-Plan.
Notdienst Kalender
Der Notdienst beginnt im Anschluss an die normale Öffnungszeit der Apotheke. Nächstgelegene Notdienst Apotheken finden Sie an jeder Apotheke angezeigt.
Der Notdienst-Kalender der Apotheken soll dort gut sichtbar angebracht sein. Im Notdienst darf die Apotheke nur Arzneimittel, Krankenpflege-, Desinfektions-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel sowie Hygiene-Artikel abgeben.
Notdienst Gebühren
Für die Inanspruchnahme des Notdienstes der Apotheken sind 2,50 € Notdienst-Gebühr zu entrichten.
Das gilt in der Zeit von:
Nachts: von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr,
Sonn- und Feiertags: von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr,
Weihnachten werktags bis 06.00 Uhr und ab 14.00 Uhr,
unabhängig von der Anzahl von Rezepten.
Bei Rezepten legt der Arzt fest, wenn die Notdienstgebühr von der Krankenkasse zu tragen ist.
Linkliste
- Apothekennotdienst
Apotheke für dringende Fälle außerhalb der Öffnungszeiten:
Notdienstkalender Raum Halle - Nützliche Informationen für Diabetiker: Diabetes-Ratgeber
- Wissenswertes und Gesundheitstipps: Apotheken-Umschau
- Arzneimittelreste richtig entsorgen: Arzneimittel in den Hausmüll ?
- Homepage des Halleschen Apothekenvereins: Hallescher Apothekenverein
- Gesetze im Internet AMPreisV
Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)