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Apotheken-Notdienst

…Notdienst-Apotheke ist gesetzlich geregelt.

Notdienst-Apotheke in Deutschland

Der Apotheken-Notdienst ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Damit sind Apotheken zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Deshalb erhalten sie entsprechend ihrer Öffnungszeit eine Schließungs-Genehmigung von der Aufsichts-Behörde. In dieser Zeit übernimmt Notdienst-Apotheke die Dienst-Bereitschaft nach einem Notdienst-Plan.

Der Notdienst beginnt im Anschluss an die normale Öffnungszeit der Apotheke. Hierzu finden Sie die am nächsten liegenden Notdienst-Apotheken an jeder Apotheke angezeigt. Überdies soll der Notdienst-Kalender dort gut sichtbar angebracht sein. Im Notdienst darf die Apotheke nur Arznei-Mittel, Krankenpflege-, Desinfektions-, Säuglingspflege- und Säuglings-Nährmittel sowie Hygiene-Artikel abgeben.

Des weiteren ist für die Inanspruchnahme des Notdienstes der Apotheken 2,50 € Notdienst-Gebühr zu entrichten.

Das gilt in der Zeit von:
Nachts: von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr,
Sonn- und Feiertags: von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr,
Weihnachten werktags bis 06.00 Uhr und ab 14.00 Uhr.

Dabei ist die Gebühr nicht abhängig von der Anzahl der Rezepte. Bei Rezepten legt der Arzt fest, wenn die Notdienstgebühr von der Krankenkasse zu tragen ist.

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