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Logo Mohren-ApothekeDr. Anna-Carolin Freydank
Reilstr. 134, 06114 Halle
phone 0345-5233701
fax 0345-5233702

Historische MOHREN-APOTHEKE seit 1894

Mohren-Apotheke Halle
Mohren-Apotheke am Reileck

Medikamente, Hilfsmittel, Behandlungen, Zuzahlung 2024

Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.00-18.30 Uhr Sa 9-12 Uhr

Zuzahlung bei Medikamenten, Verbandmitteln und weiteren Leistungen der Krankenkasse, Berechnung des Eigenanteils und Befreiung.

Leistungen der Krankenkasse


Berechnen Sie Ihre Belastungsgrenze!

Eigenanteil (Belastungsgrenze) Zuzahlungen 2021 bis 2024

Zuzahlungsrechner 2024
Angaben zur Berechnung Ihrer Belastungsgrenze

Ein Service der Mohren-Apotheke Halle
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Leistungen Zuzahlung Belastungsgrenze

Zuzahlungen werden für folgende Leistungen berücksichtigt:

  • Arzneimittel und Verbandmittel
  • Heilmittel (z.B. Massagen, Krankengymnastik)
  • Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Soziotherapie
  • Fahrkosten
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen

Zuzahlung Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind vollständig befreit

Kinder unter 18 Jahren sind von allen Arzneimittel-Zuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt außerdem, dass grundsätzlich alle Arzneimittel erstattungsfähig sind. In der Regel werden also auch nicht rezeptpflichtige Medikamente von der Kasse bezahlt. Traditionell angewendete milde Arzneimittel ohne Indikationsbezug werden wegen Unwirtschaftlichkeit nur in begründeten Ausnahmefällen erstattet.

Alle Erwachsenen gesetzlich Krankenversicherten müssen während des Kalenderjahres bis zu ihrer persönlichen Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlungs-Grenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen einer Familie zum Lebensunterhalt. Chronisch Kranke, die wegen schwerwiegender Krankheit in Dauerbehandlung sind, zahlen nur 1%.

Mit unserem Rechner können Sie sofort ihre persönliche Belastungsgrenze berechnen. Übersteigt die Summe der Zuzahlungen wie Rezeptgebühren, Krankenfahrten etc. die Belastungsgrenze für das gesamte Jahr, so können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Erstattung der geleisteten Zuzahlungen beantragen, die über die Belastungsgrenze hinaus gehen.

Es ist von Vorteil, den Betrag vor Jahresende an die Krankenkasse zu zahlen. Dann werden Sie für das folgende Jahr ab Januar befreit. Sie brauchen dann keine Belege mehr zu sammeln !

Die Befreiung gilt für alle Angehörigen des gemeinsamen Haushalts.